Steuertipps für neue E-Commerce-Unternehmer
Neue E-Commerce-Unternehmer können durch die Steuer- und Buchhaltungsanforderungen ihres Unternehmens verwirrt und verwirrt sein. Und das ist eine Schande: Wenn jemand eine tolle neue Kategorie entdeckt und erfolgreich eine Webpräsenz aufgebaut hat, sollte sich dieser Mensch nicht mit den Kleinigkeiten der Buchhaltung verzetteln. Der Unternehmer sollte sich darauf konzentrieren, den Traffic zu steigern, die Margen zu steigern und den Cash-Gewinn zu steigern.
Vor diesem Hintergrund gebe ich folgende Steuer- und Buchhaltungstipps:
Tipp Nr. 1: Integrieren Sie nicht
Eine echte Kapitalgesellschaft – sei es eine C- oder eine S-Kapitalgesellschaft – belastet Ihr Unternehmen mit einer komplizierteren Steuerbuchhaltung und einer Reihe staatlicher Einreichungspflichten. Mit diesem bürokratischen Aufwand wollen Sie sich nicht befassen – zumindest nicht, bis Sie profitabel sind.
Betreiben Sie Ihr Unternehmen stattdessen als Einzelunternehmen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des gesetzlichen Haftungsschutzes haben, beachten Sie, dass Sie eine Ein-Inhaber-Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder LLC gründen können. Eine Ein-Eigentümer-LLC wird für Einkommensteuerzwecke als Einzelunternehmen behandelt.
Tipp Nr. 2: Starten Sie Ihr Unternehmen, bevor Sie Investitionen tätigen
Ausgaben, die Sie tätigen, bevor Sie tatsächlich geschäftlich tätig sind – mit anderen Worten, bevor Sie eine Gewerbelizenz haben und bevor Sie Ihre Sachen verkaufen oder zu verkaufen versuchen –, sind nicht sehr abzugsfähig.
Konkret können Sie wahrscheinlich die ersten 5.000 US-Dollar dieser Ausgaben abziehen. Aber alle Beträge, die über 5.000 US-Dollar hinausgehen, müssen in den nächsten fünfzehn Jahren abgeschrieben werden.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen gründen möchten, bevor Sie Geld für Werbung, Schulung, Webentwicklung, Buchhaltung, Anwälte usw. ausgeben.
Tipp Nr. 3: Automatisieren Sie Ihre Buchhaltung und Buchhaltung
Laut Gesetz – und manche wissen das nicht – sind Sie verpflichtet, ein Buchhaltungssystem zu führen, das Ihnen eine klare Messung Ihres Einkommens ermöglicht. Praktisch bedeutet das, dass Sie ein Produkt wie Quicken oder QuickBooks verwenden müssen.
Aber Sie sollten noch einen Schritt weiter gehen, als einfach eine Desktop-Buchhaltungssoftware zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass Sie die Online-Banking- und Rechnungszahlungsfunktionen nutzen, die Ihr Buchhaltungssystem mit Ihrem Banking integrieren. So viel wie möglich möchten Sie beispielsweise in der Lage sein, Geld von PayPal zu Ihrer Bank zu QuickBooks zu überweisen, indem Sie einfach ein paar Tasten drücken oder ein paar Mal mit der Maus klicken.
Tipp Nr. 4: Beauftragen Sie einen Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienst, bevor Sie Mitarbeiter einstellen
Viele erfolgreiche E-Commerce-Unternehmen können ihren Betrieb ohne Mitarbeiter betreiben. Und wenn das auf Sie zutrifft, herzlichen Glückwunsch. Wenn Sie jedoch Mitarbeiter benötigen, versuchen Sie nicht, die Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst zu erledigen. Wir überlassen die Lohn- und Gehaltsabrechnung einem der großen Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienstleister wie ADP, Payroll oder QuickBooks.
Diese Dienste sind teuer. Rechnen Sie mit 1.000 bis 2.000 US-Dollar pro Jahr. Aber mit diesen Dienstleistungen können Sie den Albtraum der Lohn- und Gehaltsabrechnung vermeiden und verhindern, dass Sie in Schwierigkeiten mit der Lohnsteuer geraten.
Tipp Nr. 5: Erwägen Sie den S-Corporation-Status, nachdem Sie profitabel sind
Ich habe viel darüber geschrieben und gesprochen, wie S-Corporations den Steuerzahlern Geld sparen und wie man eine S-Corporation am besten gründet, indem man zunächst eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründet und dann den IRS bittet, die LLC steuerlich als S-Corporation zu behandeln.
Lassen Sie mich hier jedoch noch einmal auf die Grundlagen eingehen. Angenommen, Sie verdienen mit Ihrer Website 90.000 US-Dollar pro Jahr. Wenn Sie Ihr Unternehmen lediglich als Einzelunternehmen behandeln – oder eine LLC als Einzelunternehmen behandeln –, zahlen Sie möglicherweise 12.000 US-Dollar Einkommenssteuer auf die 90.000 US-Dollar und dann weitere 15,3 % Selbstständigkeitssteuer, also etwa 13.500 US-Dollar auf die 90.000 US-Dollar.
Wenn Sie eine LLC gründen und die LLC als S-Corporation behandeln lassen, zahlen Sie immer noch die gleichen 12.000 US-Dollar an Einkommenssteuern. Die 15,3 %ige Selbstständigkeitssteuer zahlen Sie jedoch nur auf den Teil des Gewinns, den Sie als Lohn einstufen. Wenn Sie beispielsweise 50.000 US-Dollar des Gewinns als Lohn einstufen, zahlen Sie 7.500 US-Dollar an Selbstständigkeitssteuern. (Die übrigen 40.000 US-Dollar an verbleibenden Gewinnen werden übrigens als dividendenähnliche „Ausschüttung“ ausgezahlt.)
Beachten Sie also, dass Sie mit der S-Corporation jedes Jahr etwa 6.000 US-Dollar sparen. Süß, oder?